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Montag, 14. April 2014

na Klasse....Steuerhinterziehung als Vortat zur Geldwäsche.....aus einem Schreiben einer Kantonalbank an ihre Kunden: "....Im Gesetzesentwurf, welchen der Bundesrat am vergangenen 13. Dezember in die Vernehmlassung geschickt hat, ist daher beispielsweise vorgesehen, dass schwere Steuerdelikte Vortaten zur Geldwäscherei sind, was insbesondere vorliegt, wenn sich die hinterzogenen Steuern ......."

Geschätzte Kundin, geschätzter Kunde

Die Nonnen und Regulierungen welche die Beziehungen zwischen Kunden und Finanzinstituten, insbesondere in den Aspekten der Steuertransparenz regeln, erfahren eine noch nie dagewesene Entwicklung. Dies hat zu einem fundamentalen Paradigmenwechsel geführt.
Im Sinne der Verantwortung unseren Kunden gegenüber, diese auf mögliche Risiken aufmerksam zu machen, möchten wir Sie gerne für die verschiedenen neuen Bestimmungen sensibilisieren, Sollten Sie sich davon betroffen fühlen, empfehlen wir Ihnen, die für Sie entsprechenden Massnahmen zu treffen. Die nn Kantonalbank empfiehlt ihren Kunden sehr die Situationen zu bereinigen, welche für sie in Zukunft zu einem Problem werden könnten.
Zum besseren Verständnis bitten wir Sie, die folgenden regulatorischen und gesetzlichen Entwicklungen zur Kenntnis zu nehmen.


In den letzten Jahren haben die Voraussetzungen und die Erwartungen an die Steuertransparenz und -konformität deutlich zugenommen. Dies ist sowohl auf Ebene zahlreicher Staaten als auch bei supranationalen Organisationen, wie beispielsweise der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) der Fall
Um diesen Anforderungen zu entsprechen wurden neue Standards eingeführt. Weitere sind in der Bearbeitung oder werden von den betreffenden Institutionen und Organisationen gefordert. Gleichzeitig sind Bestrebungen im Gange, steuerliche Unredlichkeiten gleichermassen zu ahnden wie andere Finanz- oder Vennögensdelikte.
Konsequenzen
In diesem Umfeld änderte die Schweiz ihre traditionellen Vorbehalte in Steuerffagen. Auch die internationale Rechtshilfe hat eine weitreichende Entwicklung erfahren
Mit einigen Ländern, wie beispielsweise Grossbritannien und Österreich, wurden spezielle Steuerabkommen (Abgeltungssteuer, Rubik) geschlossen. Die Vereinigten Staaten führten ihr neues Steuergesetz #FATCA» ein. Dieses erlaubt ihnen die Besteuerung sämtlicher Konten von US- steuerpfliehtigen Personen im Ausland.
Zusätzlich wurden in mehreren Staaten neue Massnahmen getroffen, um gegen sämtliche Steuerdelikte oder als solche erachtete Delikte vorzugehen. Bei Handlungen nahe des Betruges und der Steuerhinterziehung ist eine grosse Kriminalisierung in Gang gekommen. Hier hat die Schweiz entschieden, die 40 revidierten Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF] bezüglich der internationalen Normen zur Gddwäschereibekämpfung rasch umzusetzen. Diese verlangen unter anderem, dass „Steuervergehen“ ab Vortaten zur Geldwäscherei qualifiziert werden
.
Im Gesetzesentwurf, welchen der Bundesrat am vergangenen 13. Dezember in die Vernehmlassung geschickt hat, ist daher beispielsweise vorgesehen, dass schwere Steuerdelikte Vortaten zur Geldwäscherei sind, was insbesondere vorliegt, wenn sich die hinterzogenen Steuern auf mehr als CHF 200’000 pro Steueiperiode belaufen. Bei Zweifeln über die Höhe oder Deklaration von Vermögenswerten ist der Finanzintermediär, zum Beispiel die Bank, zur Klärung der Situation verpflichtet, will er nicht gegen die im Strafgesetzbuch und im Geldwäschereigesetz vorgesehenen Normen verstossen. Rechtlich gesehen könnte das Verschleiern von Tatsachen demnach einen Straftatbestand darstellen.
Ein zweiter Gesetzesentwurf der schweizerischen Bundesbehörden zielt darauf ab, eine Pflicht zur Klärung der Frage einzuführen, ob die bei Finanzintermediären (wie Banken) verwalteten oder deponierten Vermögenswerte, deklariert sind oder nicht.
Wie Sie beim Lesen dieser kurzen Ausführungen feststellen können, sind die Normen und Regulierungen bezüglich Finanztransaktionen tiefgreifenden Änderungen unterworfen. Aus Gründen der Verantwortung und der Transparenz erachten wir es als unsere Pflicht, Sie von diesen verschiedenen Änderungen und deren möglichen Entwicklungen in Kenntnis zu setzen.
In Anbetracht dieser neuen Rahmenbedingungen, empfehlen wir Ihnen unbedingt, sich der Gesetzeskonformität Ihrer steuerlichen Situation zu vergewissern, Sollte diese nicht gegeben sein oder bei Zweifeln, sollten Sie sich unbedingt an einen Steuerspezialisten wenden, der Sie über die nötigen Massnahmen orientieren kann.
Gewisse Länder bieten ihren Bürgern im Übrigen die Gelegenheit, ihre Vermögenssituation zu regularisieren.
Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie hilfreich sind und dass wir unsere Zusammenarbeit in einem steuerkonformen Rahmen weiterführen können. Andernfalls werden wir Sie wieder kontaktieren, um die nötigen Vorkehren zu treffen.
Für Ihr Vertrauen danken wir Ihnen bestens. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Berater unter Telefonnummer +41 xy gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen

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